Tage Urlaub im Jahr sowie einen individuell einsetzbaren Brauchtumstag Vergütung nach dem Paritätischen Entgelttarifvertrag (E-TV Parität NRW) Jahressonderzahlung in Höhe von 85 % eines Monatsentgelts
Ein respektvolles und tolerantes Arbeitsklima Mindestens 30 Tage Urlaub im Jahr sowie einen individuell einsetzbaren Brauchtumstag Vergütung nach dem Paritätischen Entgelttarifvertrag (E-TV Parität NRW
sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13. Über uns Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl
des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle
des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle
im Rahmen der Befristungsmöglichkeiten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L
richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L. Über uns Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements
sich um eine Vollzeitstelle. Unsere Arbeitszeiten sind täglich von 07.30 - 16.00 Uhr. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit mit bis zu EG 9a, je nach persönlicher Voraussetzung
(TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Unsere Arbeitszeiten sind täglich von 07.30 - 16.00 Uhr. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit mit bis zu EG 9a, je
erfolgt im Beschäftigtenverhältnis. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L
zu besetzen und unbefristet. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG 9a, je nach persönlicher Voraussetzung
. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG 11
. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG 11