. Ab dem 1. Juli 2026 ist eine Beschäftigung in Vollzeit möglich. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG 9a, je nach persönlicher Voraussetzung
. Ab dem 1. Juli 2026 ist eine Beschäftigung in Vollzeit möglich. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG 9a, je nach persönlicher Voraussetzung