für den Wechsel in andere Aufgabenbereiche Absicherung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst mit betrieblicher Altersvorsorge Vergütung: je nach Qualifikation von Entgeltgruppe 10 bis 11 TV-L (Einstiegsgehalt
. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG 11