zu verlängern. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet
zu verlängern. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet
sich um eine Vollzeitstelle. Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L
richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L. Über uns Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements