gemäß Tarifvertrag für Versorgungsunternehmen (TV-V) vergütet. Dies entspricht bei einer Vollzeitanstellung einem Bruttojahresgehalt von rund 45.000 – 53.000 Euro (abhängig von Berufserfahrung
zu arbeiten für eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und PrivatlebenEin tarifliches Vergütungspaket (TV-V) mit betrieblicher Altersversorgung30 Tage Jahresurlaub und zusätzlich Heiligabend und Silvester freiE
wird mit der Entgeltgruppe 13 gemäß Tarifvertrag für Versorgungsunternehmen (TV-V) vergütet. Dies entspricht bei einer Vollzeitanstellung einem Bruttojahresgehalt von rund 71.000 – 100.000 Euro (abhängig von Berufserfahrung
Tarifvertrag für Versorgungsunternehmen (TV-V) vergütet. Dies entspricht bei einer Vollzeitanstellung einem Bruttojahresgehalt von rund 54.000 – 70.000 Euro (abhängig von Berufserfahrung und Qualifikation
RheinEnergie Diese Stelle wird mit der Entgeltgruppe 11 gemäß Tarifvertrag für Versorgungsunternehmen (TV-V) vergütet. Dies entspricht bei einer Vollzeitanstellung einem Bruttojahresgehalt von rund 62.000
zur Teilnahme an der Rufbereitschaft IvD (Ingenieur vom Dienst) Darum RheinEnergie Diese Stelle wird mit der Entgeltgruppe 11 gemäß Tarifvertrag für Versorgungsunternehmen (TV-V) vergütet. Dies entspricht
wird mit der Entgeltgruppe 12 gemäß Tarifvertrag für Versorgungsunternehmen (TV-V) vergütet. Dies entspricht bei einer Vollzeitanstellung einem Bruttojahresgehalt von rund 66.000 – 92.000 Euro (abhängig von Berufserfahrung
für Versorgungsunternehmen (TV-V) vergütet. Dies entspricht bei einer Vollzeitanstellung einem Bruttojahresgehalt von rund 66.000 – 92.000 Euro (abhängig von Berufserfahrung und Qualifikation). Zusätzlich zum tariflichen
für Versorgungsunternehmen (TV-V) vergütet. Dies entspricht bei einer Vollzeitanstellung einem Bruttojahresgehalt von rund 45.000 – 53.000 Euro (abhängig von Berufserfahrung und Qualifikation). Zusätzlich zum tariflichen
zum Facharzt / zur Fachärztin Regelmäßige und strukturierte Fort- und Weiterbildung Ein sicheres Arbeitsverhältnis mit leistungsgerechter Vergütung nach TV-Ärzte sowie betriebliche Altersvorsorge (ZVK