. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen*Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA). Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle
wir für die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen*Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA). Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher Eignung