Wochenarbeitszeit beträgt 31,86 Stunden. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L. Über uns Die RWTH ist als familiengerechte
Wochenarbeitszeit beträgt 31,86 Stunden. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L. Über uns Die RWTH ist als familiengerechte
sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG 8, je nach persönlicher
. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L. Über uns Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären
zu verlängern. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet
. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L. Über uns Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die RWTH bietet im Rahmen
des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L. Über uns Die RWTH
sich um eine Vollzeitstelle. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L. Über uns Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert
des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L. Über uns Die RWTH
zu verlängern. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet
. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG 6
der Befristungsmöglichkeiten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV
und befristet auf 2 Jahre. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle