zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildung zum Facharzt für Gastroenterologie Ggf. 18 Monate Weiterbildung für Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Teilnahme
für Innere Medizin Volle Weiterbildung zum Facharzt für Gastroenterologie Ggf. 18 Monate Weiterbildung für Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Teilnahme an den innerbetrieblichen
Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildungsermächtigung Gastroenterologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe
Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildungsermächtigung Gastroenterologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe
wir Hochqualifizierte und engagierte Weiterbildung (ggf. zum Facharzt) mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung sowie einem großen Gestaltungsspielraum Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige
oder eines Immunitätsnachweises Das bieten wir Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) Regelmäßige innerbetriebliche und externe
oder eines Immunitätsnachweises Das bieten wir Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) Regelmäßige innerbetriebliche und externe
Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK
Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK
für Kardiologie 1 Jahr für Innere Medizin auch in der Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche
für Kardiologie 1 Jahr für Innere Medizin auch in der Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche
für Kardiologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse
nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) Freundliches